Hundehaltung
Halterinnen/Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde, innerhalb von einer Woche, angemeldet werden.
Die Hundehalterin/der Hundehalter erhält sodann eine Hundemarke, die am Halsband des Hundes angebracht werden muss, wenn der Hund sich außerhalb des Hauses befindet.
Die Abmeldung eines Hundes (Tod, Umzug, Weitergabe) muss der zuständigen Behörde mitgeteilt werden. Solange die Meldung nicht erfolgt ist, besteht die Abgabenpflicht weiter.
Maulkorb und Leinenzwang
Es gelten folgende Bestimmungen:
- Maulkorb-/Leinenzwang für Hunde außerhalb von umzäunten oder abgeschlossenen Grundstücken und Häusern in Wohngebieten
- Hunde im Grünland sind an der Leine zu halten
- Maulkorbpflicht an bestimmten Orten (z.B. öffentliche Verkehrsmittel)
- Verbot des Mitführens von Hunden auf Kinderspielplätzen
- Verpflichtung zur Beseitigung von Hundekot
Grundsätzlich hat die Hundeeigentümerin/der Hundeeigentümer dafür zu sorgen, dass Gehsteige, Gehwege, Fußgängerzonen und Wohnstraßen, Sandkisten und Kinderspielplätze nicht durch den Hund verunreinigt werden.